Vertragsbedingungen


Allgemeine Vertragsbestimmungen

 

1. Vertragsabschluss, Zahlungsbedingungen

Der Vertrag zwischen dem Mieter und Vermieter ist abgeschlossen, wenn das Angebot über die Vermietung vom Mieter angenommen und vom Vermieter bzw. dessen Schlüsselhalters bestätigt wurde. Die Anzahlung und die Restzahlung werden im Angebot festgehalten. Trifft die Anzahlung nicht bis zum vereinbarten Termin beim Vermieter ein, so kann dieser, ohne weitere Ankündigung und ohne ersatzpflichtig zu werden, das Objekt anderweitig vermieten.

 

2. Nebenkosten

Die Nebenkosten (wie Strom, Gas, Heizung usw.) sind im Mietpreis als Pauschalen inbegriffen, es sei denn, sie werden im Vertrag ausdrücklich ausgewiesen. Nicht im Mietpreis inbegriffene Nebenkosten werden am Mietende abgerechnet und sind vor der Abreise zu bezahlen. Staatliche Abgaben wie Kurtaxen sind in der Regel nicht im Mietpreis enthalten.

 

3. Übergabe des Mietobjektes; Beanstandungen

Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberem und vertragsgemässen Zustand übergeben. Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der Mieter dies unverzüglich beim Schlüsselhalter/Vermieter zu rügen. Andernfalls gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben. Sollte der Mieter das Objekt verspätet oder gar nicht übernehmen, bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet.

 

4. Sorgfältiger Gebrauch

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu benützen, die Hausordnung einzuhalten und Rücksicht gegenüber den Nachbarn zu nehmen. Bei allfälligen Schäden usw. ist der Vermieter/Schlüsselhalter umgehend zu informieren. Das Mietobjekt darf höchstens mit der im Vertrag aufgeführten Anzahl Personen belegt werden. Untermiete ist nicht erlaubt. Der Mieter ist dafür besorgt, dass die Mitbewohner den Verpflichtungen dieses Vertrages nachkommen. Verstösst der Mieter oder Mitbewohner in krasser Weise gegen die Verpflichtungen des sorgfältigen Gebrauchs oder wird die Wohnung mit mehr als der vertraglich vereinbarten Anzahl Personen belegt, kann der Vermieter /Schlüsselhalter den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen.

 

5. Rückgabe des Mietobjektes

Das Mietobjekt ist termingerecht in ordentlichem Zustand samt Inventar zurückzugeben. Licht, Wasser, Herd und andere Geräte sind auszuschalten. Der Abfall ist in den dafür bestimmten Säcken bei zu deponieren. Für Beschädigungen und fehlendes Inventar ist der Mieter ersatzpflichtig

 

6. Annullierung

Der Mieter kann jederzeit vom Vertrag unter folgenden Bedingungen zurücktreten:

– bis 12 Wochen vor Anreise: 30% des Mietpreises

– bis 8 Wochen vor Anreise: 50 % des Mietpreises

– bis 4 Wochen vor Anreise: 60 % des Mietpreises

– bis 2 Wochen vor Anreise: 70 % des Mietpreises

– bis 0 Tage vor Anreise: 80 % des Mietpreises

Ersatzmieter: Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter vorzuschlagen. Dieser muss für den Vermieter zumutbar und solvent sein. Er tritt in den Vertrag zu den bestehenden Bedingungen ein. Mieter und Ersatzmieter haften solidarisch für den Mietzins. Massgebend für die Berechnung der Annullierungsgebühr ist das Eintreffen der Mitteilung beim Vermieter oder bei der Buchungsstelle (bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen gilt der nächste Werktag).

Bei vorzeitigem Mietabbruch bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet.

 

 

7. Höhere Gewalt usw.

Verhindern höhere Gewalt (Umweltkatastrophen, Naturgewalt, behördliche Massnahmen usw.), unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse die Vermietung oder deren Fortdauer, ist der Vermieter berechtigt (aber nicht verpflichtet), dem Mieter ein gleichwertiges Ersatzobjekt anzubieten unter Ausschluss von Ersatzforderungen. Kann die Leistung nicht oder nicht in vollem Umfange erbracht werden, wird der bezahlte Betrag oder der entsprechende Anteil rückvergütet unter Ausschluss weiterer Ansprüche.

 

 

8. Haftung

Der Vermieter steht für eine ordnungsgemässe Reservation und vertragskonforme Erfüllung des Vertrages ein. Die Haftung ist ausgeschlossen für unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, höherer Gewalt oder Ereignisse, welche der Vermieter, Schlüsselhalter, Vermittler oder andere vom Vermieter beigezogene Personen trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten.

Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder Mitbenützer verursacht werden, das Verschulden wird vermutet.

 

 

Hausregeln

Bitte fühlen Sie sich in unserem Haus wie zuhause, und wir hoffen dass Sie das Haus auch wie Ihr eigenes behandeln und sich dessen Charme erfreuen. Da wir das Haus auch öfters selber bewohnen haben wir aus gesundheitlichen Gründen folgende Regeln.

–       Im Haus ist das Rauchen nicht gestattet, Sie verpflichten sich mit der Vertragsunterzeichnung dies einzuhalten. Dies gilt auch für Rauchen ausserhalb in unmittelbarer Nähe des Hauses wenn Fenster oder Türen geöffnet sind. Bei Verstössen werden zusätzlich Kosten berechnet, Minimum 500 Euro, kann aber zu Ersatz von Möbeln, Vorhängen, Malerarbeiten führen, die Höhe der Kosten sind daher nicht begrenzt.

–       Haustiere jeglicher Art sind nicht zugelassen.

–       Die zwei Seitenfenster in Dachgeschoss dürfen aus Sicherheitsgründen nur gekippt und nicht geöffnet werden.

–       Die Heizung, Strom und Wasserkosten sind durch Pauschalen abgedeckt die bei normalem Gebrauch Ihren Aufenthalt bequem abdecken sollten. Falls jedoch extremer Mehrverbrauch anfällt wird dieser nach dem Aufenthalt zusätzlich verrechnet.